Pyrotechnik
Als Pyrotechnik wird eine Technik bezeichnet, die eine meist explosiv ablaufende Verbrennung erzeugt. Die Wortsilbe "pyr" kommt aus dem Griechischen und bedeutet Feuer. Ein pyrotechnischer Gegenstand zeigt beim Auslösen unterschiedliche Effekte: Licht-, Knall-, Rauch-, Nebel-, Druck-, Bewegungs- oder Reizwirkungen. Deshalb wird die Lagerung, der Transport sowie die Verwendung in fast jedem Land in einem speziellen Sprengstoffrecht geregelt. Machen Sie in einem dieser Länder Urlaub oder Ferien und lassen Sie sich vom Feuerwerk verzaubernPyrotechnik: Was gehört zu den pyrotechnischen Erzeugnissen
Zu den pyrotechnischen Erzeugnissen gehören Feuerwerkskörper, Signalmittel, Streichhölzer oder die Treibladungen der Airbags, Gegenstände der Waffentechnik, Heizsätze zum Verschweißen von Kunststoff oder Stahl, Schwelsätze zum Begasen von Schädlingen, Reizgas (Tränengas), thermische Selbstzerstörungssätze,Hagelabwehrraketen. Die klassischen Einsatzgebiete der Pyrotechnik sind Kunst und Unterhaltung (Feuerwerk, Spezialeffekte für Film, Show und Bühne) sowie der militärischen Bereich (Brandentfachung, Signalübermittlung: Leuchtmunition, Täuschen und Tarnen: Nebelmittel). Nicht hierzu gerechnet werden Gegenstände, die Explosivstoffe wie TNT enthalten und Raketen der Raumfahrttechnik, obwohl hier die gleichen physikalisch-chemischen Reaktionen genutzt werden.
Pyrotechnische Gegenstände setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen:
1. einem pyrotechnischem Satz, d. h. einem Sauerstoffspender (z. B. Salpeter) und einem Brennstoff (Kohle, Schwefel oder Aluminium);
2. einer Umhüllung aus Karton, Kunststoff oder Metall, die den Druck aufbaut;
3. einer Anfeuerung (einfache Lunte oder Elektrozünder);
4. sowie anderen Funktionsteilen, z. B. Holzstiele.
Pyrotechnik: Gesetze zur Pyrotechnik
In Deutschland regelt das Sprengstoffgesetz (SprengG) den Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen.Eingeteilt werden vier Klassen. Klasse I bis III unterliegen der Zulassungspflicht und müssen ein gültiges Zulassungszeichen der BAM (Bundesanstalt für Materialprüfung) haben. Klasse I: Ganzjahresfeuerwerk, empfohlenes Mindestalter: 12 Jahre Klasse II: Das übliche Silvesterfeuerwerk. Abgabe und Verwendung nur zu Sylvester, an Pyrotechniker (nach § 7 oder §27 SprengG) oder an Personen, die für besondere Ereignisse (Hochzeit, Geburtstag) eine Ausnahmegenehmigung haben. Klasse III: Abgabe nur an Pyrotechniker Klasse IV: Abgabe nur an Pyrotechniker. Geprüft durch ein umfangreiches Qualitätssicherungsverfahren. Hierzu gehören Kugelbomben für Höhenfeuerwerk sowie Raketen für Großfeuerwerke. Wer beruflich als Feuerwerker mit Pyrotechnik arbeiten möchte, kann eine Ausbildung zum Pyrotechniker absolvieren. Pyrotechniker sind bei Großfeuerwerken für den Ablauf, die Sicherheitsvorkehrungen, die Genehmigungen bei den zuständigen Behörden und das kontrollierte Abbrennen verantwortlich. Hinter einem 15 bis 30minütigem Feuerwerk steckt eine Woche Arbeit. Nach dem Sprengstoffgesetz müssen Pyrotechniker einen mehrtägigen Lehrgang an einer staatlich zugelassenen Schule und eine Prüfung unter Aufsicht der entsprechenden Behörde absolvieren. Nach einer Teilnahme an 26 Großfeuerwerken bekommt der Prüfling dann ein staatliches Zertifikat als Pyrotechniker. Eine weitere Voraussetzung ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Bundeszentralregisters und des Gewerbezentralregisters. Ein Pyrotechniker darf jedoch keine Feuerwerkskörper selbst herstellen oder Umbauen. Hierfür sieht das Sprengstoffgesetz äußerst strenge Rahmenbedingungen vor.